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15.01.2020
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass die Bewertungsportale, wie z.B. Yelp, im Internet ihre Bewertungen mittels einer Software sortieren dürfen.
Mehr erfahren14.01.2020
Eine neue EU-Verordnung (Platform-to-Business-Verordnung) regelt ab Juli 2020 das Verhältnis zwischen Online-Plattformen und deren gewerblichen Nutzern.
Mehr erfahrenFotos, Filme, Texte, Musik und auch Software werden durch das Urheberrecht vor unautorisierter Nutzung geschützt. Das Urheberrecht an diesen Werken entsteht bereits mit der Herstellung eines Werkes. Der Urheber begründet diese Schutzansprüche und muss sie weder anmelden (wie i.d.R. bei Marken) noch öffentlich bekannt geben. Dem Urheber gehören die alleinigen Verwertungsrechte an seinen Werken, kann aber uneingeschränkt über diese Rechte verfügen. Er kann die Rechte also Dritten durch Einräumung von Nutzungsrechten übertragen und so die Rechte wirtschaftlich profitabel verwerten.
Für diesen Zweck entwerfen wir Softwareverträge und andere Lizenzverträge, die zielgerichtet und rechtssicher die Nutzung urheberrechtlicher Werke regeln. Unserer Arbeit auf diesem Gebiet fußt auf jahrelanger Erfahrung, die wir bereits vielfach für erfolgreiche Unternehmen angewandt haben. Dadurch verfügen wir über große Sammlungen von Verträgen, die sich bereits außergerichtlich und gerichtlich als rechtssicher bewiesen haben.
Unsere belastbaren Vertragsgrundlagen und lange Expertise auf dem Gebiet des Urheberrechts fließen in Vertragsverhandlungen ein, womit wir unsere Auftraggeber ebenso motiviert wie auch rechtssicher vertreten.
Regelmäßig müssen unsere Auftraggeber feststellen, dass Dritte unbefugt geschützte Werke von ihnen verwenden. Ebenso wird festgestellt, dass Werke unserer Mandanten wirtschaftlich veröffentlicht oder anderweitig geschäftlich verwendet werden, die unsere Mandanten selbst eingekauft haben. Wir überprüfen dann, ob es sich um Urheberrechtsverletzungen handelt, weil unsere Auftraggeber alleinige Urheber oder ausschließliche Nutzungsrechtsinhaber an dem betroffenem Werk sind. Muss eine Rechtsverletzung bejaht werden, werden wir unverzüglich außergerichtlich und wenn nötig gerichtlich tätig.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Kompetenz stehen wir Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen zur Seite:
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit und können auf zahlreiche erfolgreich geführte Verfahren auf bundesweiter Ebene zurückblicken.
Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Urheberrechts zur Verfügung. Sehen Sie sich entsprechenden Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.